Unfallversicherungsschutz im Homeoffice
Immer wieder erreichen uns Fragestellungen, wie es mit der Unfallversicherung während der Arbeit im Homeoffice aussieht. Der Begriff Homeoffice ist nicht klar definiert – landläufig ist hiermit die Arbeit von zuhause aus gemeint und findet in den meisten Fällen im heimischen Büro statt. Es handelt sich also in der Regel um Büroarbeit am Computer.
Selbstverständlich gilt hier auch der Versicherungsschutz über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Aber anders als in den Räumen des arbeitgebenden Betriebs ist der Unfallversicherungsschutz in den privaten Räumen stärker eingeschränkt. Dies verdeutlicht ein Urteil des Sozialgerichts München (SG München, Urteil v. 04.07.2019 – S 40 U 227/18). Im vorliegenden Fall wurde die Klage eines Beschäftigten abgewiesen, der während seiner Tätigkeit im Homeoffice auf der Treppe ausrutschte und sich eine komplizierte Fraktur des linken Fußes zuzog, wodurch er mehrere Monate arbeitsunfähig war und auf weitere umfangreiche Reha-Maßnahmen angewiesen war.
Die zuständige Berufsgenossenschaft wollte den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennen, da er sich während der Tätigkeit im Homeoffice auf dem Rückweg von der privaten Toilette ereignete. Obwohl ein solcher Sturz in den Unternehmensräumen durchaus als Arbeitsunfall anerkannt würde, lehnte die Berufsgenossenschaft ihn im Homeoffice ab. Das SG München bestätigte diese Einstellung mit unterschiedlichen Begründungen. Eine der wichtigsten Darstellungen war, dass der Unfall auf keinem Betriebsweg geschehen ist und ein Unternehmen in den Privaträumen von Beschäftigten generell keinerlei Möglichkeiten zur Maßnahmenumsetzung hat, um Arbeitsunfällen vorzubeugen. Obwohl der Arbeitgebende lt. Arbeitsschutzgesetz zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz verpflichtet ist, beschränkt sich dies im häuslichen Bereich nur auf die jeweilige Betriebsstätte, also dem räumlich abgegrenzten Bürobereich in den eigenen vier Wänden.
Die Tendenz geht in vielen Unternehmen weiterhin zu einer Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort. Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten gehören in vielen Unternehmen bereits zum Standard. Gerade deshalb ist es wichtig, den Arbeits- und Gesundheitsschutz auch für diese Arbeitsformen genau zu betrachten. Bezieht Ihre Gefährdungsbeurteilung die Arbeit im Homeoffice bereits mit ein? Suchen Sie nach pragmatischen Umsetzungsmöglichkeiten, um den Arbeitsschutzvorschriften auch im Homeoffice gerecht zu werden. Wir unterstützen Sie gerne.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Homeoffice haben, sprechen Sie einfach.
Bleiben Sie gesund.